
Bei jeder Scheidung wird automatisch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dahinter steckt ein relativ klares Prinzip: Alle Rentenansprüche, die während der Ehe entstanden sind, werden zwischen beiden Ehepartner:innen aufgeteilt.
Während der Berechnung wird allerdings nur die Zeit berücksichtigt, in der die Ehe bestand. Alles, was davor aufgebaut wurde oder danach entsteht, bleibt außen vor. Entscheidend ist also nur, was in dieser Zeit an Rentenansprüchen zusammengekommen ist – und genau das wird am Ende zwischen beiden aufgeteilt.
Einbezogen wird alles, was später als monatliche Rente ausgezahlt wird. Dazu gehören neben der gesetzlichen Rente auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersvorsorge sowie Riester- oder Rürup-Verträge.
Nicht darunter fallen in der Regel Verträge, die als einmalige Summe ausgezahlt werden, wie klassische Kapitallebensversicherungen. Diese werden stattdessen beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Dadurch entsteht oft das Gefühl, alles sei geregelt – obwohl Teile der Altersvorsorge gar nicht im Versorgungsausgleich enthalten sind.
Die Auswirkungen zeigen sich nicht sofort, sondern oft erst im Ruhestand. Wenn du während der Ehe weniger gearbeitet hast, etwa wegen Kindererziehung, bekommst du durch den Versorgungsausgleich zusätzliche Rentenansprüche gutgeschrieben.
Warst du hingegen die Person, die mehr verdient und eingezahlt hat, gibst du einen Teil deiner Ansprüche ab. Deine eigene Rente fällt dadurch entsprechend niedriger aus. Dieser Ausgleich wird automatisch im Scheidungsverfahren geregelt und ist kein optionaler Schritt. In bestimmten Fällen – etwa bei sehr kurzen Ehen oder individuellen Vereinbarungen – kann davon abgewichen werden.
Viele setzen sich erst dann damit auseinander, wenn die Scheidung bereits läuft. Zu diesem Zeitpunkt sind die wichtigsten Entscheidungen aber häufig schon getroffen. Zwar lässt sich der Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen anpassen oder ausschließen, etwa über einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung – das erfordert jedoch rechtzeitiges Handeln.
Wer sich erst nach der Scheidung damit beschäftigt, kann in der Regel nichts mehr ändern, sondern nur noch verstehen, was entschieden wurde.
Unterm Strich verändert eine Scheidung nicht nur dein aktuelles Leben, sondern auch deine finanzielle Zukunft. Gerade bei der Altersvorsorge passiert vieles im Hintergrund – und genau deshalb lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig mitzudenken.
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